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SymbolbildFahrschule Hans Schulz GmbH
• Aktiv
Bildung
Wandlitz, Deutschland
Fahrschule Hans Schulz GmbH in 16348 Wandlitz OT Sch�nwalde am Rande von Berlin. Anerkannte Berufskraftfahrer Ausbildungsst�tte, Aufbauseminar f�r Punkteauff�llige Kraftfahrer (ASP), Aufbauseminar f�r Fahranf�nger (ASF), Erste Hilfe
Verwaltung
Noch keine Verwaltungsdaten hinzugefügt
Produkte / Katalog
Noch keine Produkte aufgelistet
Impressum / Rechtliches
AnbieterFahrschule Hans Schulz GmbH
AdresseBahnhofspassage 3
16348 Wandlitz
Germany
Originaltext
Fahrschule Hans Schulz GmbH: AGB | Start | Firma | Termine | Finanzierung | Anmeldung | Service | Kontakt | AGB | Impressum | Ausbildung: PKW B - PKW B96 - Fahrerschulung BE - Anh�nger Motorrad A - Kraftr�der A2 - Kraftr�der bis 35 kW A1 - Kraftr�der bis 125 ccm AM - Kleinkraftr�der Mofa LKW C - LKW CE - Anh�nger Berufskraftfahrer BKF - Ausbildung BKF - Weiterbildung Gabelstapler Gefahrgut Auffrischung Verkehrsschulung Seminare ASF - Nachschulung FES - Fahreignungsseminar ZIVI Fahrtraining Erste Hilfe Allgemeine Gesch�ftsbedingungen Allgemeine Gesch�ftsbedingungen f�r Fahrschulen vom 01.08.2008 der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb�nde e.V. Ziffer 1 Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der Unterricht wird aufgrund der hierf�r geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch�lerausbildungsordnung, erteilt. Im �brigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Beendigung der Ausbildung Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr�fung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverh�ltnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind f�r die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule ma�geblich, die durch den nach 2 � 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Eignungsm�ngel des Fahrsch�lers Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrsch�ler die notwendigen k�rperlichen oder geistigen Anforderungen f�r den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf�llt, so ist f�r die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. Ziffer 2 Entgelte, Preisaushang Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Ziffer 3 Grundbetrag und Leistungen a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorpr�fungen bis zur ersten theoretischen Pr�fung. F�r die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr�fung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf�r im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h�chstens aber die H�lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr�fung ist unzul�ssig. Entgelt f�r Fahrstunden und Leistungen b) Mit dem Entgelt f�r die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten f�r das Ausbildungsfahrzeug, einschlie�lich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist Kann der Fahrsch�ler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz�glich zu verst�ndigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch�digung f�r vom Fahrsch�ler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H�he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch�ler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H�he entstanden. Entgelt f�r die Vorstellung zur Pr�fung und Leistungen c) Mit dem Entgelt f�r die Vorstellung zur Pr�fung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Pr�fungsvorstellung einschlie�lich der Pr�fungsfahrt. Bei Wiederholungspr�fungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben. Ziffer 4 Zahlungsbedingungen Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f�r die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f�r die Vorstellung zur Pr�fung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr�fungsgeb�hren sp�testens 3 Werktage vor der Pr�fung f�llig. Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen Wird das Entgelt nicht zur F�lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr�fung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt f�r eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Ziffer 5 K�ndigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch�ler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gek�ndigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrsch�ler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-17
