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SymbolbildFlann O'Brien
• Aktiv
Gastronomie
Graz, Österreich
Registernummer.165726s
Flann O'Brien Original Irish Pub | Graz – Original Irish Pub | Graz
Verwaltung
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Produkte / Katalog
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Impressum / Rechtliches
AnbieterFlann O'Brien
AdresseParadeisgasse 1
8010 Graz
Austria
Register165726s
AufsichtMagistrat der Stadt Graz Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe ( ABGB ) 1.Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe Flann o’ Brie
Originaltext
Imprint – Flann O'Brien Original Irish Pub | Graz Menu Home Food/Drinks Reservation What’s On Gallery Our Story Welcome to ... Flann O Brien - and you`ll never drink alone! This Original Irish Pub is an ideal venue to meet friends, to make some new ones during a bite and a beer, to catch a game on our Big Screens TV´s or just to sit and relax while the world goes by. Cheers FLANN´s Reserve | E-mail Home Food/Drinks Reservation What’s On Gallery Our Story Welcome to ... Flann O Brien - and you`ll never drink alone! This Original Irish Pub is an ideal venue to meet friends, to make some new ones during a bite and a beer, to catch a game on our Big Screens TV´s or just to sit and relax while the world goes by. Cheers FLANN´s Impressum Medieninhaber & Herausgeber: Flann O’Brien, The Original Irish Pub Paradeisgasse 1 8010 Graz, Austria Tel: +43 (0)316 829620 Fax: +43 (0)316 829620 – 15 Geschäftsführung: Eric Szewczuk Fachgruppe/Unternehmenszweig: FG Gastronomie / Kaffeerestaurants Firmenbuchnummer: FN 165726s Firmengericht: Landesgericht für ZRS Graz Firmenname: C.O.D. Gastrobetriebs-GmbH
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe ( ABGB ) 1.Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe Flann o’ Brien regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Reservierungen und erbrachten Dienstleistungen. 1.2 Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Gastwirtes werden ausschließlich auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (AGBG 2016) angeboten. Von diesen AGBG 2016 abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 1.3 Die AGBG schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. 1.4 Mit Abschluss einer Reservierung – ganz gleich durch welche Mittel – bestätigt der Vertragspartner, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt. 1.5 Der Gastwirt behält sich das Recht vor, jederzeit die AGBG 2016, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. 2. Begriffsdefinitionen 2.1 Bewirtung: Zurverfügungstellung/Verabreichen von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb des Gastwirtes 2.2 Bewirtungsvertrag: Ist der zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 2.3 Catering: Zubereitung bzw. Lieferung von Speisen und Getränken zu einem außerhalb des Bewirtungsbetriebes des Gastwirtes liegenden vom Vertragspartner bestimmten Leistungsort 2.4 FAGG: Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz idgF 2.5 Fernabsatz(vertrag): im Sinne des
§ 3 FAGG 2.6 Bewirtungsbetrieb: Räumlichkeiten außerhalb oder innerhalb eines Gebäudes, wo die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet 2.7 Gastwirt: natürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Bewirtungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw. Räume vermietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt 2.8 Gast: natürliche Person, die Bewirtung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet werden 2.9 KSchG: Konsumentenschutzgesetz 1979 idgF 2.10 Verbraucher: im Sinne des
§ 1 KSchG 2.11 Unternehmer: im Sinne des
§ 1 KSchG 2.12 Reservierung: verbindliches Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Bewirtungsvertrages 2.13 Vertragspartner: natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt 3. Vertragsabschluss/Vertragsinhalt 3.1 Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Reservierung – spätestens durch die Bewirtung – des Gastes durch den Gastwirt zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind der Gastwirt und der Vertragspartner an den Bewirtungsvertrag gebunden. 3.2 Als Grundlage für das Entgelt gelten die in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuellen Preisliste des Gastwirtes angeführten, sowie durch Sonderabsprachen individuell vereinbarten Preise. 3.3 Der Vertragspartner hat bei allen Reservierungen (ausgenommen telefonischen Reservierungen) seinen vollständigen Namen (Firma), die E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben. Bei telefonischen Reservierungen ist keine Bekanntgabe der E-Mail-Adresse vonnöten. 3.4 Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage für die Rechnungslegung an den Vertragspartner. Eine Über- oder Unterschreitung der reservierten Personenanzahl ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung
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