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Auto Kremer

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Willkommen bei Auto Kremer in Hörsching Unsere Fahrzeuge WILLKOMMEN BEI AUTO KREMER Neben unserem Fahrzeughandel & Vermittlungsverkauf bieten wir umfangreiche Serviceleistungen. Dazu gehören Aufbereitung, Karosserie & Lackierung, Fahrzeugelektronik sowie Reife...
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Willkommen bei Auto Kremer in Hörsching Unsere Fahrzeuge WILLKOMMEN BEI AUTO KREMER Neben unserem Fahrzeughandel & Vermittlungsverkauf bieten wir umfangreiche Serviceleistungen. Dazu gehören Aufbereitung, Karosserie & Lackierung, Fahrzeugelektronik sowie Reifenwechsel und -lagerung. Informieren Sie sich über unsere Top-Angebote und profitieren Sie von unseren regelmäßigen Sonderaktionen. Bei Unfällen stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen […]

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Finanzen und Einreichungen

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Impressum / Rechtliches
AnbieterAuto Kremer
AdresseAustria
Originaltext
AGB's - Auto Kremer Gmbh | Hörsching Startseite Fahrzeuge Leistungen Über uns Kontakt Toggle navigation Startseite Fahrzeuge Leistungen Über uns Kontakt AGB’s Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auto Kremer GmbH (Stand November 2023) Allgemeines Die Firma Auto Kremer GmbH, Welser-Heide-Straße 6-8, 4063 Hörsching (im Folgenden kurz Kremer genannt) handelt mit Gebrauchtwagen, betreibt eine Werkstätte und vermittelt den Verkauf privater Gebrauchtwagen. Diese AGB sind integrierender Bestandteil der zwischen Kremer und Käufer bzw Kunde (im Folgenden kurz Kunde genannt) zustande kommenden Verträge. Diese Bestimmungen gelten für Kaufverträge, Reparaturaufträge und sonstige vertragliche Vereinbarungen. Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders angegeben, versteht sich der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer. Der Kaufpreis muss mangels anderer Vereinbarung bei Übergabe des Fahrzeuges auf dem angegebenen Bankkonto von Kremer eingelangt sein oder vor Übergabe in bar bezahlt werden. Die Geltendmachung von Gegenforderungen seitens des Kunden durch Aufrechnung oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG gilt diese Bestimmung nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Kremer sowie für Forderungen des Kunden, die in rechtlichem Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeiten stehen, gerichtlich festgestellt oder von Kremer anerkannt worden sind. Wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, kann Kremer Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung begehren oder – auch nach Übergabe des Fahrzeuges – unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten und vollen Schadenersatz verlangen. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei nicht rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung auch nur eines Teilbetrages Terminsverlust ein und wird die gesamte dann noch aushaftende Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Erfüllung des Kaufvertrages und Verzug Der Kunde hat den Kaufvertrag erst erfüllt, wenn der Gesamtkaufpreis samt und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bei Kremer eingegangen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die Verzugszinsen iHv 5% über dem aktuellen Basiszinssatz als vereinbart. Ist der Kunde Privatperson iSd KSchG gelten die gesetzlichen Zinsen. Kremer hat den Kaufvertrag erfüllt, wenn der Kaufgegenstand ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Kunden nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Kunde den Kaufgegenstand übernommen hat. Wird der Kaufgegenstand verspätet übernommen, ist Kremer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Kremer haftet diesfalls ausschließlich für Schäden bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Eine Überstellung des Kaufgegenstandes durch Kremer erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat den Kaufgegenstand zum vereinbarten Liefertermin zu übernehmen. Der Kunde hat bei Übernahmeverzug die dadurch verursachten Kosten von Kremer, wie für Aufbewahrung und allfällige Versicherung des Fahrzeuges zu tragen. Kremer treffen jedoch weder die Obsorgepflichten eines Verwahrers, noch eine Verpflichtung zur Versicherung des Kaufgegenstandes. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Kunden gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei der Übernahme zu rügen. Der Käufer hat vor Übernahme den Kaufgegenstand zu prüfen und kann zu diesem Zweck auch eine kurze Probefahrt durchführen. Mängel des Kaufgegenstandes sind vom Käufer vor Übernahme unverzüglich schriftlich zu rügen. Wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne Prüfung und rechtzeitige Rüge übernimmt, so gilt dieser als vertragsgemäß und mängelfrei geliefert. Bei unternehmensbezogenen Geschäften gelten für die Prüfungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers und die Rechtsfolgen von deren Verletzung die Bestimmungen der §§ 377, 378 UGB. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Kremer. Wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet oder zurückbehalten wird, hat der Kunde Kremer hievon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, auch den Dritten über das Eigentumsrecht von Kremer zu informieren. Alle für die Beseitigung der Wirkungen einer Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes von dritter Seite aufgelaufenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Kremer berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Auch wenn der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung von Kremer verwahrt wird, trägt die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs der Kunde. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Kremer
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Quelle: Öffentliche Register-, Karten- und Unternehmenswebdaten werden in den BLUN-Rechtshinweisen zugeordnet. · erstmals gesehen: 2026-05-01 · Webdaten: 2026-05-19