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--> Impressum/Datenschutz | Alpenrose Almhaus top of page Das Selbstversorger Haus auf 1.100m IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ Almhaus Alpenrose - Postalm Verantwortlich: Thomas Hartmann ​ Hartmann und Mitbesitzer - Hausgemeinschaft Alpenrose Seydegg 76 A 5441 Abtenau Postfach 003 info@almhaus-alpenrose.at www.almhaus-alpenrose.at Tel.: +43 650-501 2803 Rechnungsadresse: Hartmann und Mitbesitzer Hausgemeinschaft Alpenrose Seydegg 76 A 5441 Abtenau Postfach 003 UID: ATU76103734 Gerichtssitz: Salzburg Stornobedingungen: Bis einen Monat vor Reiseantritt müssen keine Stornogebühren bezahlt werden. • Ab 30 Tage vor Anreise 30 % vom Reisepreis • Ab 14 Tage vor Anreise 40% vom Reisepreis • Ab 7 Tage vor Anreise 70% vom Reisepreis • Ab 3 Tage vor Anreise 90% vom Reisepreis. Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung/Anzahlungsrechnung per Mail oder Post. • Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Anzahlungsrechnung ist die Anzahlung von 50% der Gesamtsumme auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach erfolgter Zahlung ist der Termin reserviert. • Die Restzahlung (50%) erfolgt bis 14 Tage vor Reiseantritt. • Bei Einzelübernachtung (eine Nacht), bzw. bei Buchungen 14 Tage vor Reiseantritt wird die Gesamtsumme in Rechnung gestellt. • Anreise ab 16:00 Uhr, Abreise bis 11:00 Uhr, oder nach Vereinbarung. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) Fassung vom 15.11.2006 § 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981. 1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. § 2 Begriffsdefinitionen 2.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberge zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
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